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            Das Rittertum in Beilstein


Viel zu lange standen viele interessante Fragen zum Thema Ritterschaft und Adel in Kronenbourg unbeantwortet im Raum, oder waren nur einer Minderheit unter der Spielerschaft bekannt. Die letzten Jahre haben zwar keine tiefgreifenden Veränderungen des Spielkonzepts gebracht, aber es traten Fragen und Probleme auf, die diese Abhandlung beantworten und lösen soll. Vieles wird auch manchen alten Spielern neu sein, doch habe ich versucht, das was wir seit Jahren spielen, in einen logischen Kontext zu bringen und die Lücken zu füllen, die wir bisher im Spiel möglichst umgangen haben.



Die Ursprünge

Die Anfänge dessen, was man in Kronenbourg unter Adel und Ritterschaft versteht, gehen auf die Lehren eines Mannes zurück, der in den finsteren Zeiten noch vor der Gründung des lindorrianischen Reiches lebte und wirkte. Haelyn aus dem Clan der Ähren legte zum ersten Mal Verhaltensregeln nieder, die den verschiedenen Kriegergruppen als Anleitung dienten. Es waren Ratschläge und Weisheiten, die helfen sollten, ein den Ahnen gefälliges Leben zu führen. Viele der Kriegsherren wendeten sie auch an und halfen so, Ordnung und eine höhere Moral auch in Kriegszeiten durchzusetzen. Haelyn gab den Verteidigern seines Volkes das Bewusstsein einer besonderen Stellung, die neben vielerlei Vorteilen und Rechten auch sehr verbindliche Pflichten beinhaltete. Aufopferung für Schutzbefohlene, Treue dem Herrn gegenüber, Mäßigung im Kriege usw. sind Werte, die Haelyn zuerst aufbrachte und niederschrieb. Über die Jahrhunderte hinweg wurden seine Lehren und die anderer im Buch der Meister zusammengefasst.

Diese Anfänge des Rittertums machten keinen Unterschied zwischen männlichen und weiblichen Kriegern und auch in Zukunft sollten sich die Lindorrianer diese Eigenart in weiten Teilen ihrer Gesellschaft erhalten. Es gab zwar Unterschiede, auf welche Weise Männer und Frauen in den Kampf zogen, doch war dies nie festgelegt. Zu späteren Zeiten? und durch ausländische Einflüsse kam es auf, dass Frauen der Weg des Ritters verwehrt wurde, obwohl sich dies im gemeinen Volk nie durchsetzte und im Militär auch weiterhin weibliche Soldaten normal waren. Nicht in allen Teilen des Adels wurde die ausländische Mode akzeptiert und die jüngste Vergangenheit sieht ein wiedererstarken der alten Bräuche, nach denen Frauen auch in Belangen der Ritterschaft dem Manne gleichgestellt sind. In der Gegenwart wird ein weiblicher Nachkomme gewöhnlich nicht zum Ritter ausgebildet. Dies ist jedoch nicht Gesetz oder gar verpöhnt. Ihre Ausbildung besteht meist aus einem größeren Teil Theorie und Wissensbereichen.



Herkunft

Es gibt in Kronenbourg drei Möglichkeiten den Weg zur Ritterschaft zu beschreiten:

  • Die bei weitem üblichste ist die Aufgrund des ererbten Geburtsrechts. Dieses Recht hat jedes Kind eines Adligen mit erblichen Titel.
  • Die zweite betrifft gemeine Angehörige der Garden, die bei Erreichen des Hauptmanndienstgrades und weiteren Verdiensten zum Ritter geschlagen werden können. Dieser Rittertitel bzw. der Adelsrang ist nicht erblich, es sei denn, die Erblichkeit wird ausdrücklich gewährt, was jedoch in diesen Zeiten äußerst selten geschieht.
  • Und schließlich: einem Kandidaten wird aufgrund seiner Verdienste gewährt, die Knappschaft anzutreten. Der Souverän selbst muß dem zustimmen.




Ausbildung und Erziehung

In Kronenbourg gibt es keine offiziellen Regeln zur Erziehung eines Ritters. Tradition und Brauchtum diktieren eher unterschwellig die Ausbildungsinhalte.

Gewöhnlich beginnt die Erziehung zum Ritter so früh wie möglich. In den ersten Jahren lernt der oder die Page/in, Höflichkeit im Umgang mit allen Menschen, Disziplin, Genügsamkeit und Bescheidenheit. Er lernt lesen und Schreiben sowie Rechnen. Geschichte und Rhetorik sind ebenfalls Pflicht. Diese Jahre des hauptsächlich theoretischen Unterrichts verbringt der angehende Ritter im Kreis seiner Familie, die ihm das Nötige beibringt, oder Lehrern diese Aufgabe überträgt. Immer öfter werden die jungen Adligen auch auf eine der neuen Lehranstalten in den großen Städten oder in andere Einrichtungen, wie z.B. das Kloster zu Haelyns Blut in Eisenlohe geschickt.

Es wird erwartet, das mit Erreichen des 14. Lebensjahres der neue Knappe von einem Ritter unterwiesen wird. Meist wird der Kandidat dazu einem fremden Herrn anvertraut. Er soll dort neue Eindrücke sammeln und sich in neuer Umgebung zurechtfinden. Jetzt beginnt auch die ernsthafte Ausbildung an den Waffen, im allgemeinen Kriegshandwerk, Logistik, Strategie und Taktik und Menschenführung, sowie Verwaltungswesen. Außerdem natürlich noch Unterweisung in den moralischen Wertevorstellungen des Landes im allgemeinen und denen des Rittervaters im besonderen.

Viele Knappen von geringerer Herkunft, vor allem aus den landlosen Ritterfamilien werden heutzutage nicht mehr an einzelne Ritter „übergeben“, sondern ins Militär gesteckt. Sie beginnen als Knappen der Offiziere und bilden so einen Ritterstand, der sich noch mehr der Gemeinschaft verpflichtet sieht und sicherstellt, dass auch das Militär von adligem Gedankengut durchdrungen bleibt.

Besonders in Ährenfeld wird zusätzlich Gewicht auf Kenntnisse in den wirtschaftlichen Fragen gelegt, da hier finanzieller Erfolg und Handelsgeschick einen hohen Stellenwert besitzen. Im Gegensatz zu anderen Ländern ist Freigiebigkeit und sorgloser Umgang mit Geld dem Ährenfelder Adel ein Graus. Das Volk erwartet von seinem Adel auch nicht rauschende Feste zu feiern oder Geld in den Feldern zu „sähen“. Die Ährenfelder wollen das Gefühl haben, dass mit ihrem Geld sinnvolle Dinge angestellt werden.



Die Rolle des Ritters im Königreich

Der Begriff des „Ritters“ entstammt nicht der lindorrianischen Kultur. Er ist deshalb etwas irreführend, da ein fremder Betrachter oft annimmt, dass Ritter für Beilsteiner das gleiche bedeutet, wie für die meisten Ausländer aus feudalen Kulturen. Früher wurde das Wort „Wächter“ oder „Diener“ verwendet, um die adligen Krieger zu beschreiben, die sich nach den Lehren des Haelyn richteten. Doch durch die umfassenden Kontakte mit dem Ausland und den verschiedenen ritterlichen Kulturen änderte man die Bezeichnung der adligen Krieger in das allgemein verständliche „Ritter".

Ein beilsteiner Ritter hat jedoch nicht viel mit dem Verständnis des berittenen Kämpfers zu tun. Noch nie hatte die Reiterei eine besondere Bedeutung. Weder in Lindorras, noch im Königreich Kronenburg oder im heutigen Beilstein. Es war den Pferdezüchtern einfach nicht möglich, die Tiere an die magischen Kräfte zu gewöhnen, die Freund und Feind gleichermaßen nutzen.

So war der Beilsteiner Ritter eigentlich schon immer ein Infanterist. Was ihn jedoch mit anderen Rittern verband, war die hervorragende Ausrüstung und seine langjährige Ausbildung zum Krieger, sowie gewisse moralische Vorstellungen. Dies hat ihn außerdem weniger zum Einzelkämpfer gemacht, als es anderswo üblich ist, da er sich als Offizier und Anführer seiner Kämpfer in militärische Einheiten einfügt.

Seit den großen Reformen des Jahres 653 n.L ist die Ritterschaft auch nicht mehr identisch mit der bewaffneten Macht Beilsteins, da damals die Grundlagen für ein stehendes Heer des Königtums geschaffen wurden, in dem die Masse der Kämpfer nicht mehr von Stand war, sondern aus allen Schichten des Volkes rekrutiert werden konnte.

Nichtsdestotrotz büßte der Adel nur einen Teil seines Einflusses ein. Sämtliche höheren Führungsebenen der Armee werden seit jeher vom Adel gestellt und der Adel bestimmt immer noch das gesellschaftliche Bild der Armee, zumal das stehende Heer von den Aufgeboten der Baronien zahlenmäßig weit übertroffen wird.

Zusammenfassend ist die Rolle des beilsteiner Ritters die eines Führers seiner Schutzbefohlenen. Seine Hauptaufgabe ist nicht mehr, die Speerspitze der Armee zu sein, sondern er ist das Rückgrat, auf das sich das gemeine Volk genauso wie der Herrscher stützen kann, ob im Frieden wie im Kriege. Auf dem Schlachtfeld oder in der Verwaltung ist er ein Diener seines Landes und nicht der eigenen Eitelkeit. Er spiegelt die Ehre des Reiches wieder und seine Taten sollen alle Teile des Volkes inspirieren, sich über das gewöhnliche Maß zu erheben.


Das Lehensrecht

Schon im lindorrianischen Reich war es üblich, das das erstgeborene Kind einer adligen Familie alleiniger Erbe von Titel und Ländereien war, gleich ob männlich oder weiblich. Die in großen Teilen des Auslands praktizierte, ausschließliche Vererbung an den männlichen Nachkommen wurde als barbarisch betrachtet. Wenn es um die Vererbung des Namens geht, wird in Kronenbourg ein mitunter recht kompliziertes System benutzt. Alter der Ehepartner, Reichtum der jeweiligen Familie, der Rang der Gatten etc. spielen eine Rolle. Aus diesem Grund sind Hochzeiten fast immer Anlaß zu langwierigen Verhandlungen der Parteien.

Die allmähliche Erstarkung des Königtums über die Jahrhunderte hinweg, veränderte das Verhältnis der kleineren und mittleren Adligen untereinander entscheidend. Königin Kassandra I. führte im Jahr 398 n.L: den „Großen Schwur“ ein. Nach diesem Gesetz, waren alle Lehens und Treuschwüre eines Adligen dem Treueschwur untergeordnet, dem man dem Herrscherhaus schuldete. Es dauerte eine Weile, bis dieses Gesetz allgemein anerkannt und durchgesetzt wurde. Während der Zeit des Beils (787-984 n.L) war es praktisch ausgesetzt, da die adligen Familien der zwei Herzogtümer eigentlich nur die Autorität des jeweiligen Herzogs anerkannten. Für König Hektor I. war es nach seiner Thronbesteigung im Jahre 984 nL. jedoch keine Schwierigkeit, den „Großen Schwur“ wieder einzufordern, da er als Herzog von Kronenburg sowieso schon die größte Autorität darstellte.

Erhält ein Adliger ein Lehen oder ein Amt zugesprochen, gilt es grundsätzlich als nicht erblich. Erblichkeit eines Titels kann nur vom Herrscher gewährt werden. Die meisten Lehen in den alten Grafschaften Ährenfeld, Eberstein und Schattenwald sind seit Generationen in der Hand traditionsreicher Familien.

Sollten im Falle einer Hochzeit beide Ehegatten zugleich auch Lehensträger sein, so verbinden sich die Besitztümer nur auf eine Generation hinaus. Sprich die Lehen werden unter den Enkelkindern aufgeteilt. Sollte nur ein Kind vorhanden sein, so fällt das oder die überzähligen Lehen an den Lehnsherrn zurück, der dann das Lehen wieder weiterbelehnt. So entstehen zwar starke verwandtschaftliche Bindungen zwischen den Lehen, doch wird eine Anhäufung von großen Ländereien vermieden. Dies trägt auch dazu bei, dass der Adel seine Energien nicht darauf verwendet, große Ländereien anzuhäufen, sondern stattdessen den vorhandenen Besitz möglichst stark und gewinnbringend macht.




Adel ohne Ritterschaft

Um ein Lehen verliehen zu bekommen oder ein ererbtes weiterführen zu dürfen, ist es nicht nötig, dem Ritterstand anzugehören. Ein Ritterlehen entspricht einer Freiherrschaft, sollte der oder die Herr/in kein Ritter sein. Ein(e) Freiherr(in) hat in den meisten Baronien im großen und ganzen die gleichen Rechte wie ein Ritter. Baronen oder Grafen die nicht dem Ritterstand angehören, ist es allerdings nicht erlaubt, Urteile die von ritterlichen Lehensnehmern gefällt werden, zu ändern oder aufzuheben. In diesen Fällen wird an die nächsthöhere Instanz weitergeleitet, oder die Ritterversammlung der Baronie entscheidet.


Allgemeines Brauchtum

Adoption eines geeigneten Kandidaten ist in Ährenfeld ein anerkanntes Mittel um den Fortbestand einer Familie zu sichern oder sich seine großen Fähigkeiten nutzbar zu machen. Dies war in der Vergangenheit schon oft der Grund für das Überleben eines Geschlechts. Durch das „Ritual des Bundes“ werden die Ahnen der Familien versöhnt und danach gilt das neue Familienmitglied als Fleisch und Blut.

In Kronenburg ist man ab dem fünfzehnten Lebensjahr „Mann“ oder „Frau“. Das bedeutet ab jetzt kann man verheiratet werden oder in die Armee eintreten (bzw. eingetreten werden).
Volljährig sind Mann oder Frau jedoch erst ab zwanzig. D.h er/sie kann sich jetzt unter anderem selbständig scheiden lassen, größere Geschäfte ohne Zustimmung des Elternhauses tätigen, oder aus seinem Lehen in eine andere Region umziehen.

Sollte ein Erbe eines Lehens oder Titels noch nicht volljährig, d.H. noch keine zwanzig Jahre alt sein, bestimmt der Graf einen Vormund.