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Das Rittertum in Beilstein
Viel zu lange standen viele interessante Fragen zum
Thema Ritterschaft und Adel in Kronenbourg unbeantwortet
im Raum, oder waren nur einer Minderheit unter der
Spielerschaft bekannt. Die letzten Jahre haben zwar
keine tiefgreifenden Veränderungen des Spielkonzepts
gebracht, aber es traten Fragen und Probleme auf,
die diese Abhandlung beantworten und lösen soll.
Vieles wird auch manchen alten Spielern neu sein,
doch habe ich versucht, das was wir seit Jahren spielen,
in einen logischen Kontext zu bringen und die Lücken
zu füllen, die wir bisher im Spiel möglichst
umgangen haben.
Die Ursprünge
Die Anfänge dessen, was man in Kronenbourg unter
Adel und Ritterschaft versteht, gehen auf die Lehren
eines Mannes zurück, der in den finsteren Zeiten
noch vor der Gründung des lindorrianischen Reiches
lebte und wirkte. Haelyn aus dem Clan der Ähren
legte zum ersten Mal Verhaltensregeln nieder, die
den verschiedenen Kriegergruppen als Anleitung dienten.
Es waren Ratschläge und Weisheiten, die helfen
sollten, ein den Ahnen gefälliges Leben zu führen.
Viele der Kriegsherren wendeten sie auch an und halfen
so, Ordnung und eine höhere Moral auch in Kriegszeiten
durchzusetzen. Haelyn gab den Verteidigern seines
Volkes das Bewusstsein einer besonderen Stellung,
die neben vielerlei Vorteilen und Rechten auch sehr
verbindliche Pflichten beinhaltete. Aufopferung für
Schutzbefohlene, Treue dem Herrn gegenüber, Mäßigung
im Kriege usw. sind Werte, die Haelyn zuerst aufbrachte
und niederschrieb. Über die Jahrhunderte hinweg
wurden seine Lehren und die anderer im Buch der Meister
zusammengefasst.
Diese Anfänge des Rittertums machten keinen Unterschied
zwischen männlichen und weiblichen Kriegern und
auch in Zukunft sollten sich die Lindorrianer diese
Eigenart in weiten Teilen ihrer Gesellschaft erhalten.
Es gab zwar Unterschiede, auf welche Weise Männer
und Frauen in den Kampf zogen, doch war dies nie festgelegt.
Zu späteren Zeiten? und durch ausländische
Einflüsse kam es auf, dass Frauen der Weg des
Ritters verwehrt wurde, obwohl sich dies im gemeinen
Volk nie durchsetzte und im Militär auch weiterhin
weibliche Soldaten normal waren. Nicht in allen Teilen
des Adels wurde die ausländische Mode akzeptiert
und die jüngste Vergangenheit sieht ein wiedererstarken
der alten Bräuche, nach denen Frauen auch in
Belangen der Ritterschaft dem Manne gleichgestellt
sind. In der Gegenwart wird ein weiblicher Nachkomme
gewöhnlich nicht zum Ritter ausgebildet. Dies
ist jedoch nicht Gesetz oder gar verpöhnt. Ihre
Ausbildung besteht meist aus einem größeren
Teil Theorie und Wissensbereichen.

Herkunft
Es gibt in Kronenbourg drei Möglichkeiten den
Weg zur Ritterschaft zu beschreiten:
- Die bei weitem üblichste ist die Aufgrund
des ererbten Geburtsrechts. Dieses Recht hat jedes
Kind eines Adligen mit erblichen Titel.
- Die zweite betrifft gemeine Angehörige der
Garden, die bei Erreichen des Hauptmanndienstgrades
und weiteren Verdiensten zum Ritter geschlagen werden
können. Dieser Rittertitel bzw. der Adelsrang
ist nicht erblich, es sei denn, die Erblichkeit
wird ausdrücklich gewährt, was jedoch
in diesen Zeiten äußerst selten geschieht.
- Und schließlich: einem Kandidaten wird aufgrund
seiner Verdienste gewährt, die Knappschaft
anzutreten. Der Souverän selbst muß dem
zustimmen.

Ausbildung und Erziehung
In Kronenbourg gibt es keine offiziellen Regeln zur
Erziehung eines Ritters. Tradition und Brauchtum diktieren
eher unterschwellig die Ausbildungsinhalte.
Gewöhnlich beginnt die Erziehung zum Ritter so
früh wie möglich. In den ersten Jahren lernt
der oder die Page/in, Höflichkeit im Umgang mit
allen Menschen, Disziplin, Genügsamkeit und Bescheidenheit.
Er lernt lesen und Schreiben sowie Rechnen. Geschichte
und Rhetorik sind ebenfalls Pflicht. Diese Jahre des
hauptsächlich theoretischen Unterrichts verbringt
der angehende Ritter im Kreis seiner Familie, die
ihm das Nötige beibringt, oder Lehrern diese
Aufgabe überträgt. Immer öfter werden
die jungen Adligen auch auf eine der neuen Lehranstalten
in den großen Städten oder in andere Einrichtungen,
wie z.B. das Kloster zu Haelyns Blut in Eisenlohe
geschickt.
Es wird erwartet, das mit Erreichen des 14. Lebensjahres
der neue Knappe von einem Ritter unterwiesen wird.
Meist wird der Kandidat dazu einem fremden Herrn anvertraut.
Er soll dort neue Eindrücke sammeln und sich
in neuer Umgebung zurechtfinden. Jetzt beginnt auch
die ernsthafte Ausbildung an den Waffen, im allgemeinen
Kriegshandwerk, Logistik, Strategie und Taktik und
Menschenführung, sowie Verwaltungswesen. Außerdem
natürlich noch Unterweisung in den moralischen
Wertevorstellungen des Landes im allgemeinen und denen
des Rittervaters im besonderen.
Viele Knappen von geringerer Herkunft, vor allem aus
den landlosen Ritterfamilien werden heutzutage nicht
mehr an einzelne Ritter „übergeben“,
sondern ins Militär gesteckt. Sie beginnen als
Knappen der Offiziere und bilden so einen Ritterstand,
der sich noch mehr der Gemeinschaft verpflichtet sieht
und sicherstellt, dass auch das Militär von adligem
Gedankengut durchdrungen bleibt.
Besonders in Ährenfeld wird zusätzlich Gewicht
auf Kenntnisse in den wirtschaftlichen Fragen gelegt,
da hier finanzieller Erfolg und Handelsgeschick einen
hohen Stellenwert besitzen. Im Gegensatz zu anderen
Ländern ist Freigiebigkeit und sorgloser Umgang
mit Geld dem Ährenfelder Adel ein Graus. Das
Volk erwartet von seinem Adel auch nicht rauschende
Feste zu feiern oder Geld in den Feldern zu „sähen“.
Die Ährenfelder wollen das Gefühl haben,
dass mit ihrem Geld sinnvolle Dinge angestellt werden.
Die Rolle des Ritters im Königreich
Der Begriff des „Ritters“ entstammt nicht
der lindorrianischen Kultur. Er ist deshalb etwas
irreführend, da ein fremder Betrachter oft annimmt,
dass Ritter für Beilsteiner das gleiche bedeutet,
wie für die meisten Ausländer aus feudalen
Kulturen. Früher wurde das Wort „Wächter“
oder „Diener“ verwendet, um die adligen
Krieger zu beschreiben, die sich nach den Lehren des
Haelyn richteten. Doch durch die umfassenden Kontakte
mit dem Ausland und den verschiedenen ritterlichen
Kulturen änderte man die Bezeichnung der adligen
Krieger in das allgemein verständliche „Ritter".
Ein beilsteiner Ritter hat jedoch nicht viel mit dem
Verständnis des berittenen Kämpfers zu tun.
Noch nie hatte die Reiterei eine besondere Bedeutung.
Weder in Lindorras, noch im Königreich Kronenburg
oder im heutigen Beilstein. Es war den Pferdezüchtern
einfach nicht möglich, die Tiere an die magischen
Kräfte zu gewöhnen, die Freund und Feind
gleichermaßen nutzen.
So war der Beilsteiner Ritter eigentlich schon immer
ein Infanterist. Was ihn jedoch mit anderen Rittern
verband, war die hervorragende Ausrüstung und
seine langjährige Ausbildung zum Krieger, sowie
gewisse moralische Vorstellungen. Dies hat ihn außerdem
weniger zum Einzelkämpfer gemacht, als es anderswo
üblich ist, da er sich als Offizier und Anführer
seiner Kämpfer in militärische Einheiten
einfügt.
Seit den großen Reformen des Jahres 653 n.L
ist die Ritterschaft auch nicht mehr identisch mit
der bewaffneten Macht Beilsteins, da damals die Grundlagen
für ein stehendes Heer des Königtums geschaffen
wurden, in dem die Masse der Kämpfer nicht mehr
von Stand war, sondern aus allen Schichten des Volkes
rekrutiert werden konnte.
Nichtsdestotrotz büßte der Adel nur einen
Teil seines Einflusses ein. Sämtliche höheren
Führungsebenen der Armee werden seit jeher vom
Adel gestellt und der Adel bestimmt immer noch das
gesellschaftliche Bild der Armee, zumal das stehende
Heer von den Aufgeboten der Baronien zahlenmäßig
weit übertroffen wird.
Zusammenfassend ist die Rolle des beilsteiner Ritters
die eines Führers seiner Schutzbefohlenen.
Seine Hauptaufgabe ist nicht mehr, die Speerspitze
der Armee zu sein, sondern er ist das Rückgrat,
auf das sich das gemeine Volk genauso wie der Herrscher
stützen kann, ob im Frieden wie im Kriege. Auf
dem Schlachtfeld oder in der Verwaltung ist er ein
Diener seines Landes und nicht der eigenen Eitelkeit.
Er spiegelt die Ehre des Reiches wieder und seine
Taten sollen alle Teile des Volkes inspirieren, sich
über das gewöhnliche Maß zu erheben.
Das Lehensrecht
Schon im lindorrianischen Reich war es üblich,
das das erstgeborene Kind einer adligen Familie alleiniger
Erbe von Titel und Ländereien war, gleich ob
männlich oder weiblich. Die in großen Teilen
des Auslands praktizierte, ausschließliche Vererbung
an den männlichen Nachkommen wurde als barbarisch
betrachtet. Wenn es um die Vererbung des Namens geht,
wird in Kronenbourg ein mitunter recht kompliziertes
System benutzt. Alter der Ehepartner, Reichtum der
jeweiligen Familie, der Rang der Gatten etc. spielen
eine Rolle. Aus diesem Grund sind Hochzeiten fast
immer Anlaß zu langwierigen Verhandlungen der
Parteien.
Die allmähliche Erstarkung des Königtums
über die Jahrhunderte hinweg, veränderte
das Verhältnis der kleineren und mittleren Adligen
untereinander entscheidend. Königin Kassandra
I. führte im Jahr 398 n.L: den „Großen
Schwur“ ein. Nach diesem Gesetz, waren alle
Lehens und Treuschwüre eines Adligen dem Treueschwur
untergeordnet, dem man dem Herrscherhaus schuldete.
Es dauerte eine Weile, bis dieses Gesetz allgemein
anerkannt und durchgesetzt wurde. Während der
Zeit des Beils (787-984 n.L) war es praktisch ausgesetzt,
da die adligen Familien der zwei Herzogtümer
eigentlich nur die Autorität des jeweiligen Herzogs
anerkannten. Für König Hektor I. war es
nach seiner Thronbesteigung im Jahre 984 nL. jedoch
keine Schwierigkeit, den „Großen Schwur“
wieder einzufordern, da er als Herzog von Kronenburg
sowieso schon die größte Autorität
darstellte.
Erhält ein Adliger ein Lehen oder ein Amt zugesprochen,
gilt es grundsätzlich als nicht erblich. Erblichkeit
eines Titels kann nur vom Herrscher gewährt werden.
Die meisten Lehen in den alten Grafschaften Ährenfeld,
Eberstein und Schattenwald sind seit Generationen
in der Hand traditionsreicher Familien.
Sollten im Falle einer Hochzeit beide Ehegatten zugleich
auch Lehensträger sein, so verbinden sich die
Besitztümer nur auf eine Generation hinaus. Sprich
die Lehen werden unter den Enkelkindern aufgeteilt.
Sollte nur ein Kind vorhanden sein, so fällt
das oder die überzähligen Lehen an den Lehnsherrn
zurück, der dann das Lehen wieder weiterbelehnt.
So entstehen zwar starke verwandtschaftliche Bindungen
zwischen den Lehen, doch wird eine Anhäufung
von großen Ländereien vermieden. Dies trägt
auch dazu bei, dass der Adel seine Energien nicht
darauf verwendet, große Ländereien anzuhäufen,
sondern stattdessen den vorhandenen Besitz möglichst
stark und gewinnbringend macht.
Adel ohne Ritterschaft
Um ein Lehen verliehen zu bekommen oder ein ererbtes
weiterführen zu dürfen, ist es nicht nötig,
dem Ritterstand anzugehören. Ein Ritterlehen
entspricht einer Freiherrschaft, sollte der oder die
Herr/in kein Ritter sein. Ein(e) Freiherr(in) hat
in den meisten Baronien im großen und ganzen
die gleichen Rechte wie ein Ritter. Baronen oder Grafen
die nicht dem Ritterstand angehören, ist es allerdings
nicht erlaubt, Urteile die von ritterlichen Lehensnehmern
gefällt werden, zu ändern oder aufzuheben.
In diesen Fällen wird an die nächsthöhere
Instanz weitergeleitet, oder die Ritterversammlung
der Baronie entscheidet.
Allgemeines Brauchtum
Adoption eines geeigneten Kandidaten ist in Ährenfeld
ein anerkanntes Mittel um den Fortbestand einer Familie
zu sichern oder sich seine großen Fähigkeiten
nutzbar zu machen. Dies war in der Vergangenheit schon
oft der Grund für das Überleben eines Geschlechts.
Durch das „Ritual des Bundes“ werden die
Ahnen der Familien versöhnt und danach gilt das
neue Familienmitglied als Fleisch und Blut.
In Kronenburg ist man ab dem fünfzehnten Lebensjahr
„Mann“ oder „Frau“. Das bedeutet
ab jetzt kann man verheiratet werden oder in die Armee
eintreten (bzw. eingetreten werden).
Volljährig sind Mann oder Frau jedoch erst ab
zwanzig. D.h er/sie kann sich jetzt unter anderem
selbständig scheiden lassen, größere
Geschäfte ohne Zustimmung des Elternhauses tätigen,
oder aus seinem Lehen in eine andere Region umziehen.
Sollte ein Erbe eines Lehens oder Titels noch nicht
volljährig, d.H. noch keine zwanzig Jahre alt
sein, bestimmt der Graf einen Vormund.
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